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VKI gewinnt gegen DAZN: Unzulässige Klauseln gekippt

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DAZN Limited geklagt und eine Bestätigung des Obersten Gerichtshofes (OGH) erhalten, der 13 von 15 beanstandeten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für gesetzwidrig erklärte. Dies betrifft vor allem unzulässige Preiserhöhungs- und Vertragsänderungsklauseln. Der OGH stellte fest, dass Unternehmen keine willkürlichen Preisanpassungen vornehmen dürfen und dass Verbraucher:innen auf faire Bedingungen vertrauen können. Das Urteil schützt Konsumenten vor unrechtmäßigen Preiserhöhungen und bietet die Möglichkeit zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge. Ulrike Königsberger-Ludwig, Staatssekretärin für Konsumentenschutz, lobte die Entscheidung als wichtiges Signal für den Konsumentenschutz in der digitalen Welt.
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